Hauptuntersuchung (TÜV)

Unser Komplettpreis umfasst

Durchsicht aller relevanten Bauteile in unserer Werkstatt, inkl. aller Gebühren für die Abgasuntersuchung sowie die Abnahme durch die Prüforganisation ( TÜV RHEINLAND )

Jeden Mittwoch ab 13.00 Uhr und Freitags (nach Terminabsprache) 117,00€

Neuregelung ab 2010:

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich der Abgase ist ab 01.01.2010 nunmehr Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge, sodass ab dem 01.01.2010 keine AU-Plakette mehr verklebt wird. Der Nachweis über die Untersuchung der Abgase erfolgt dann über die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.

Wird nach dem 01.01.10 eine Hauptuntersuchung durchgeführt, wird eine etwa vorhandene AU-Plakette vom Prüfer entfernt.

Der bisherige § 47a StVZO ist gemäß Übergangsvorschrift ab 01.01.2010 nicht mehr anzuwenden. Damit entfällt ab diesem Zeitpunkt sowohl die Pflicht der Zulassungsbehörde zur Anbringung von AU-Plaketten (Absatz 5) als auch die Pflicht des Fahrzeughalters, dafür zu sorgen, dass sich die AU-Plakette im ordnungsgemäßen Zustand befindet (Absatz 6). Eine beschädigte oder verloren gegangene AU-Plakette muss also nicht mehr ersetzt werden!

Hinweis:

Die Abgasuntersuchung kann nach wie vor von anerkannten Werkstätten separat und losgelöst von einer HU durchgeführt werden. Sie kann aber nur dann in die HU einfließen, wenn der Untersuchungszeitpunkt frühestens in dem vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat [StVZO Anlage Vlll Nr. 3.1.1.1] liegt. Liegt der Zeitpunkt der Abgasuntersuchung vor diesem Monat, ist die Abgasuntersuchung zu wiederholen.

Wird die HU später als in dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat durchgeführt, wird die neue HU-Plakette auf den Monat datiert, in dem die HU hätte durchgeführt werden müssen (Fälligkeitsdatierung). Auch in diesem Fall wird eine AU nur anerkannt, wenn sie frühestens in dem unmittelbar vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat für die nächste vorgeschriebene HU durchgeführt wurde.

 


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